Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1. Geltung:
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Firma London Cab Lüneburg erbrachten Leistungen, insbesondere für die Personenbeförderung im Mietwagenverkehr und Ausflugsfahrten
mit Personenkraftwagen. Der Einbeziehung von Geschäftsbedingungen der Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, und diese sind für uns auch dann unverbindlich, wenn die Firma London Cab
Lüneburg ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht.
Spätestens mit der Annahme der von der Firma London Cab Lüneburg erbrachten Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen unserer Kunden unter Hinweis auf ihre
Geschäftsbedingungen bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen.
Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie durch die Firma London Cab Lüneburg schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) bestätigt
werden.
2. Auftragserteilung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns bei Auftragserteilung über alle wesentlichen, die Durchführung des Vertrages betreffenden Faktoren, wie z. B. Termine, Anzahl der zu befördernden Personen, über
Art und Umfang von Gepäck und sonstige mitgeführten Gegenstände zu informieren.
Die Angebote der Fa. London Cab Lüneburg sind freibleibend und unverbindlich.
3. Preise:
Es gelten die Preise der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Tarife, soweit schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) nichts anderes vereinbart
ist.
Für den Fall einer anderweitigen Vereinbarung hält sich die Firma London Cab Lüneburg an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Maßgebend sind dann die in ihrer
Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Buchung des Kunden. Der Kunde hat den Rechnungsbetrag ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Die Firma London Cab Lüneburg ist
berechtigt, die Leistung so lange zurückzuhalten, bis die Zahlung erfolgt ist.
Hiervon abweichende Abrechnungsmodalitäten sind schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) bei Auftragserteilung zu vereinbaren.
4. Vertragsgegenstand und Beförderungsausschluss:
Vertragsgegenstand sind die genehmigungspflichtige Beförderung von Personen sowie weitere Dienstleistungen.
Ausgeschlossen von der Beförderung sind Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere Personen, die unter dem Einfluss geistiger Getränke oder anderer
berauschender Mittel stehen, Personen mit Schusswaffen, es sei denn, dass sie zum Führen von Schusswaffen berechtigt sind.
Fahrgäste haben sich bei der Benutzung unserer Einrichtungen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes, ihre eigene Sicherheit und die Rücksicht auf andere
Personen gebietet. Anweisungen des Chauffeurs sind zu befolgen.
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die ihm obliegenden Pflichten, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
Beschädigungen der Fahrzeuge oder sonstige Schäden durch Fahrgäste sind vom Verursacher zu ersetzen. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
5. Rücktritt des Auftraggebers:
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder nimmt er ohne Rücktritt die Leistung der Fa. London Cab Lüneburg nicht in Anspruch, so ist der Auftragnehmer berechtigt, einen angemessenen Ersatz für
die getroffenen Vorkehrungen, für die Aufwendungen und auch Ersatz für den entstandenen Schaden zu verlangen.
Die Ersatzpflicht tritt auch dann ein, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft.
London Cab Lüneburg ist berechtigt, den Schadenersatzanspruch zu pauschalieren. Erfolgt die Stornierung 30 Tage vor dem vereinbarten Leistungsbeginn, ist die Stornierung noch kostenlos, erfolgt die
Stornierung 14 Tage vor Leistungsbeginn, hat der Kunde 50 % des vereinbarten Preises zu zahlen; bei weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 75 % und
bei 24 Stunden vor dem vereinbarten Leistungsbeginn hat der Kunde 100 % des vereinbarten Preises zu zahlen.
Wird der Service ohne Stornierung nicht in Anspruch genommen, hat der Kunde den vereinbarten Preis ohne Abzug zu zahlen. Dem Kunden bleibt jedoch vorbehalten, nachzuweisen, dass der tatsächlich
entstandene Schaden geringer ist. Eine evtl. Stornierung hat schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) zu erfolgen.
6. Haftung:
Soweit Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung besteht, haftet die Fa. London Cab Lüneburg dem Kunden gegenüber im Schadensfalle im Rahmen der gesetzlichen
Vorschriften. Soweit die Haftpflichtversicherung nicht eintrittspflichtig ist, beschränkt sich die Haftung der Fa. London Cab der Höhe nach auf das Dreifache des vereinbarten Gesamtfahrpreises.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind sowohl gegen Fa. London Cab als auch gegenüber ihren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob
fahrlässig verursacht wurde.
Sollte die Fa. London Cab Lüneburg einen vereinbarten Termin durch technische Pannen, höhere Gewalt, witterungsbedingten Notstand (z. B. Smog) oder gesetzliche Auflagen nicht erfüllen können, so hat
der Kunde keinen Anspruch auf Erfüllung des Vertrags. Der Kunde erhält die bereits geleistete Zahlung zurück. Im Falle einer technischen Panne ist London Cab Lüneburg berechtigt, ein Ersatzfahrzeug
zur Verfügung zu stellen. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Die Fa. London Cab Lüneburg ist von der Haftung befreit, soweit eine Überschreitung der Beförderungsdauer auf Umständen
beruht, die wir auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen wir nicht abwenden konnten.
7. Schadenanzeige und Verjährung:
Erkennbare Schäden und Ansprüche sind unmittelbar nach Beendigung der Beförderung schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) anzuzeigen. Bei nicht sofort
erkennbaren Schäden sind diese 7 Tage nach Beendigung der Beförderung schriftlich (unter schriftlich i. S. d. AGB ist auch eine E-Mail zu verstehen) geltend zu machen.
Im Übrigen verjähren Ansprüche gegen die Fa. London Cab Lüneburg 1 Jahr nach Beendigung der Beförderung. Bei Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, beträgt die Verjährungsfrist
3 Jahre.
8. Datenschutzerklärung:
Ich freue mich, dass Sie meine Online-Plattform besuchen, und bedanke mich für Ihr Interesse an meinem Unternehmen. Der Schutz Ihrer Privatsphäre bei der Nutzung meiner Webseite ist mir wichtig.
Daher nehmen Sie bitte nachstehende Informationen zur Kenntnis:
a) Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten
Personenbezogene Daten werden nur erhoben und gespeichert, wenn Sie mir diese von sich aus, zum Beispiel zur Durchführung eines Vertrags, mitteilen. Diese Daten werden ohne Ihre ausdrückliche
Einwilligung allein zur Vertragsabwicklung und Bearbeitung Ihrer Anfragen genutzt. Nach vollständiger Abwicklung des Vertrags und vollständiger Kaufpreisbezahlung werden Ihre Daten mit Rücksicht auf
steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen gespeichert, nach Ablauf dieser Fristen jedoch gelöscht.
c) London Cab Lüneburg verkauft oder vermietet Ihre persönlichen Daten nicht an Dritte.